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Lukrative Weiterbildung: Fernstudium von der Steuer absetzen
Für Akademiker sind die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt blendend:
Aktuell beträgt die Arbeitslosenquote gerade einmal 2,4 Prozent. Wer
sich erst als Berufstätiger für die akademische Weiterbildung
entscheidet, kann die Kosten für das Studium immerhin von der Steuer
absetzen. Ein berufsbegleitender Masterstudiengang hat dabei noch den
Charme, dass man im Studium nicht auf sein Gehalt verzichten muss.
Anders beim Vollstudium. Hier muss man in aller Regel mit Abstrichen vom
Lebensstandard rechnen. weiterlesen...