Ob Blaumann, Kittel oder Anzug: Wenn Steuerzahler spezielle
Berufskleidung anschaffen müssen, können sie das Finanzamt an den Kosten
beteiligen. Doch der Steuervorteil für Berufskleidung unterliegt
strengen Vorgaben. Welche das sind, erklärt der Bundesverband der
Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) im Daily Paragraph.
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