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Mieter muss nach Auszug keine Renovierungskosten zahlen
Vermieter haben bei der Formulierung ihrer Mietverträge offenbar kein
glückliches Händchen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der so
genannten Quotenklausel erneut eine typische Vertragsklausel zu den
Schönheitsreparaturen auf den Prüfstand gestellt und prompt gekippt
(BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 285/12). Für Mieter ist das Urteil so
erfreulich wie für Vermieter bitter: Denn Mieter müssen jetzt gar nichts
mehr zahlen, wenn der Vermieter die Quotenklausel im Mietvertrag falsch
formuliert hat. weiterlesen...