Die Anschaffung eines hochwertigen Fahrrads über den Arbeitgeber kann
sich lohnen. Die Kanzlei DHPG hat berechnet, dass Arbeitnehmer bie dem
Deal bis zu 40 Prozent sparen können. Ein Steuererlass der
Landesfinanzminister macht es möglich (Aktenzeichen: 3-S-233.4/187).
Jetzt müssen Finanzämter ein Dienstfahrrad steuerlich genauso behandeln
wie Firmenwagen. Und zwar rückwirkend ab 2012.
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