Fiskus sponsert Fahrräder für Arbeitnehmer

Die Anschaffung eines hochwertigen Fahrrads über den Arbeitgeber kann sich lohnen. Die Kanzlei DHPG hat berechnet, dass Arbeitnehmer bie dem Deal bis zu 40 Prozent sparen können. Ein Steuererlass der Landesfinanzminister macht es möglich (Aktenzeichen:  3-S-233.4/187). Jetzt müssen Finanzämter ein Dienstfahrrad steuerlich genauso behandeln wie Firmenwagen. Und zwar rückwirkend ab 2012. weiterlesen...