In Einzelhandel und Gaststätten klingelt zuerst die Kasse. Und
irgendwann der Steuerfahnder. Zumindest dann, wenn der Unternehmer am
Finanzamt vorbeiwirtschaftet. Jeder Finanzbeamte weiß, dass sich nichts
so leicht in Schwarzgeld ummünzen lässt wie Bargeld. Also stehen
Unternehmen, die ihre Geschäfte vor allem bar abwickeln, bei
Finanzämtern unter besonderer Beobachtung.
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