Mieter muss nach Auszug keine Renovierungskosten zahlen

Vermieter haben bei der Formulierung ihrer Mietverträge offenbar kein glückliches Händchen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der so genannten Quotenklausel erneut eine typische Vertragsklausel zu den Schönheitsreparaturen auf den Prüfstand gestellt und prompt gekippt (BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 285/12). Für Mieter ist das Urteil so erfreulich wie für Vermieter bitter: Denn Mieter müssen jetzt gar nichts mehr zahlen, wenn der Vermieter die Quotenklausel im Mietvertrag falsch formuliert hat. weiterlesen...