Vermieter darf Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen

Vermieter müssen ihren Mietern vor Vertragsabschluss reinen Wein einschenken. Vor allem wenn sie daran denken, die Immobilie später einmal selbst zu bewohnen. Sonst können die Mieter die spätere Kündigung wegen Eigenbedarf auf dem Rechtsweg aushebeln. Anders die Lage, wenn sich der Eigenbedarf für den Vermieter erst nach Vertragsabschluss abzeichnet. Dann bekommt der Vermieter Recht. Das zeigt ein Urteil vom Bundesgerichtshof. weiterlesen...